COVID-19: Ausweitung der Massnahmen zur Entlastung der Wirtschaft

EU - EWR - Liechtenstein

Das Massnahmenpaket der Regierung zur Unterstützung von Unternehmern, die von der Krise betroffen sind, wird ausgeweitet. Von den neuen Massnahmen profitieren nicht nur Unternehmer, sondern auch Kulturschaffende und Private.

Erlass oder Stundung von ZPK-Beiträgen:

Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK SAVE) verzichtet angesichts der anhaltenden Pandemie auf sämtliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vollzugskostenbeiträge für ein Quartal. Für die bereits geleisteten Arbeitgeber-Vollzugskostenbeiträge erhalten Unternehmen demnächst antragslos eine Gutschrift, die bei der nächsten Rechnung in Abzug gebracht werden kann. Die Arbeitnehmer-Vollzugskostenbeiträge für das zweite Quartal 2020 (April bis Juni) werden gänzlich erlassen. Unternehmer sind daher angehalten, ihren Arbeitnehmern in dieser Zeit keine Beiträge von den Löhnen abzuziehen. Darüber hinaus werden die Arbeitnehmer-Vollzugskostenbeiträge für das erste Quartal 2020 gestundet und erst im Juni 2020 in Rechnung gestellt.

Wirtschaftshilfe für Kultur:

Die liechtensteinische Regierung rechnet aufgrund der Veranstaltungsabsagen mit existenzbedrohenden Einbussen für Künstler und Kulturvereine. Die vorgesehene Unterstützung galt ursprünglich nur für Kleinst- und Einzelunternehmen und wird nunmehr auf selbstständige Kulturschaffende, die von der Schliessung der Kulturhäuser und vom Versammlungsverbot betroffen sind und daher keine Auftrittsmöglichkeiten mehr haben, ausgeweitet. Selbständige Kulturschaffende und Kulturvereine können sich diesbezüglich beim Amt für Volkswirtschaft melden. Eine Übersicht aller bestehenden Unterstützungsangebote im Fürstentum Liechtenstein finden Sie hier: https://nlaw.li/massnahmenpaket

Weitergehende Unterstützungsangebote werden derzeit vom Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur und dem Amt für Kultur und Kulturstiftung Liechtenstein ausgearbeitet.

Verlängerung der Gültigkeit von Führerscheinen und Fähigkeitsnachweisen:

Um den internationalen Güter- und Warenverkehr im Fürstentum Liechtenstein weiterhin zu gewährleisten wird die Gültigkeit abgelaufener Führerscheine und Fahrberechtigungen bis zum 30.09.2020 um jeweils 6 Monate verlängert. Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen werden einstweilen sistiert, vom Amt für Strassenverkehr erteilte Aufgebote für Fahrzeugprüfungen müssen von Führerscheininhabern nicht beachtet werden. Die Massnahmen gelten für alle Führerscheininhaber, unabhängig davon, ob die Lenkberechtigung für berufliche Zwecke benötigt wird.

Darüber hinaus dürfen Inhaber von Fähigkeitsnachweisen, die am 09.03.2020 oder später abgelaufen sind, weiterhin Personen oder Güter transportieren. Zu beachten ist das Mitführen eines gültigen Ausweisdokuments in Grenznähe, denn ausser liechtensteinischen und schweizerischen Staatsangehörigen oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel wird die Einreise ins Fürstentum Liechtenstein aus den Nachbarländern Österreich und Deutschland derzeit verweigert. Davon ausgenommen sind nach wie vor Pendler und Warentransporteure.

Haben Sie hierzu Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

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