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Blockchain

Wir befassen uns mit Kryptowährungen seit 2011

Thomas Nägele beschäftigt sich mit Bitcoin und der Blockchain-Technologie seit 2011 und nimmt seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 2015 auch die damit einhergehende Rechtsberatung wahr. 

Die „Blockchain-Technologie“ eröffnet dem Liechtensteinischen Rechtsanwender viele neue Möglichkeiten und bringt ein enormes Potential mit sich. Der breite Anwendungsbereich auch jenseits der Kryptowährungen stellt aber zugleich auch eine Herausforderung für das Liechtensteinische Rechtssystem dar.

Die „Blockchain-Technologie“ im Überblick:

Hinter dem Begriff der „Blockchain“ steht eine spezifische Technologie der Datenspeicherung und-verschlüsselung, welche im Wesentlichen eine Datenbankstruktur aufweist. Es handelt sich um eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, sogenannte "Blöcke", die mittels kryptographischer Verfahren untereinander verkettet sind. Jeder Block enthält dabei typischerweise einen kryptographisch sicheren Hash (auch Streuwert) des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel, sowie Transaktionsdaten. Es sind somit in jedem Datensatz alle Informationen vorheriger Blöcke in einer spezifisch verarbeiteten Form verankert. Dies dient als Manipulationsschutz und ermöglicht das Erkennen sowie Rückverfolgen einer Datenmanipulation. Die Blockchain selbst wird dezentral mittels der sogenannten Distributed Ledger Technology (DLT; "Technologie des dezentralen Hauptbuches") gespeichert.

Ein dezentrales Hauptbuch (Distributed Ledger) ist ein Datenhaltungssystem, welches Informationen (vorwiegend über Transaktionen) dezentral in einem Netzwerk verschiedener Teilnehmer speichert und grundsätzlich nur durch die Mehrheit der Teilnehmer beeinflusst werden kann. Bei diesem „Blockchain-System“ ist jeder in das Netzwerk integrierte Rechner peripher und gleichberechtigt. Dies wird als „Peer to Peer Network“ bezeichnet. Eine zentrale Recheneinheit, welche alle Daten der Beteiligten hält, gibt es somit keine. Ein dezentrales Hauptbuch vermittelt Stabilität, da ein Ausfall eines Rechners die Funktionalität des Systems nicht beeinträchtigt.

Die Blockchain-Technologie bildet die Grundlage der Existenz von Kryptowährungen sowie vielen weitern Anwendungen, die auf der Blockchain ausgeführt werden können.

Der weite Anwendungsbereich der „Blockchain-Technologie“ bringt ebenso viele daraus resultierende Rechtsfragen mit sich. Neben weiteren Auswirkungen von token-basierten Geschäftsmodellen auf dem Kapitalmarkt oder im Bereich der Finanzintermediäre werden  künftig unzählige rechtliche Fragestellungen beispielsweise in den Bereichen Datenschutz, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht, Strafrecht und vielen weiteren Rechtsmaterien auftreten und durch die Gesetzgebung zu beantworten sein.

Das von der liechtensteinischen Regierung geschaffene „Blockchain Gesetz“ (TVTG) schafft dabei Rechtssicherheit und klärt wesentliche rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie Zusammenhang. Thomas Nägele hat dabei bei der Erstellung dieses Gesetzes mitgewirkt.

Wir beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie. Wir dürfen uns zu den führenden Kanzleien in diesem Bereich in Liechtenstein zählen.

 

Abänderung des TVTG im Rahmen des Insolvenzrechts / Amendment of the TVTG in the context of the Insolvency Law

The Liechtenstein Insolvency Law was modified and has also an impact on the TVTG. Therewith, companies in the fintech sector find themselves in an attractive environment, as the TVTG provides the necessary legal certainty, while the insolvency law provides various restructuring options in the event of a crisis situation.

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MiCa — Markets in Crypto-assets Regulation and the DLT Pilot Regime — What impact might these proposed EU regulations have on Liechtenstein and the TVTG (aka Blockchain Act)?

Our Managing Partner Thomas Nägele just published a Article  about „MiCa - Markets in Crypto-assets Regulation and the DLT Pilot RegimeWhat impact might these proposed EU regulations have on Liechtenstein and the TVTG (aka Blockchain Act)?“.

The European Commission issued a draft for a Regulation on Markets in crypto-assets (“MiCa”). It was time to analyse this draft and compare it to the Liechtenstein Tokens and TT Service Providers Law (aka Liechtenstein Blockchain Act) to identify risks and opportunities for Service Providers operating out of Liechtenstein.

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Please find Article here: https://nlaw.li/micatvtg

 

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Gründung einer Körperschaft mit Kryptowährungen

Incorporation of a company with crypto currencies

[English below]

Für die Gründung einer Körperschaft in Liechtenstein muss das Gründungskapital entweder auf ein Gründungssperrkonto bei einer Bank in der EU/EWR/Schweiz eingezahlt werden oder durch eine Sacheinlage erbracht werden.

In Liechtenstein kann die Einzahlung (Liberierung) des Gründungskapitals auch mittels Kryptowährung erfolgen.

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