Innerhalb von Familien sind Probleme teilweise besonders emotional und kräfteraubend. Die rechtlichen Fragestellungen, die sich ergeben können, sind vielfältig. Dies auch aufgrund der unterschiedlichen Ausformungen der Familien selbst. Wir kümmern uns darum, Sie bei der Erzielung einer einvernehmlichen Lösung zur Beseitigung diverser Konflikte zu unterstützen und beraten Sie gerne in Angelegenheiten betreffend Obsorge, Kontaktrecht, Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie in weiteren ehe- sowie familienrechtlichen Fragen. Ebenso vertreten wir Sie vor Gericht, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen.
Darüber hinaus ergeben sich oftmals Unklarheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Tod eines Angehörigen, z.B. bezüglich der Verlassenschaft. Um dem entgegenzuwirken, sind wir gerne unter anderem bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen oder auch Erbverträgen behilflich. Auch in erbrechtlichen Belangen beraten wir Sie umfassend und vertreten Sie kompetent vor Gericht, bspw. bei der Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsrechte.
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.