Jeder schliesst im Laufe seines Lebens eine Vielzahl von Verträgen, beim Bäcker ebenso wie beim Garagisten. Manche – wie die beim Bäcker – sind selbst dann, wenn sie nicht „funktionieren“ (also z.B. das Brötchen nicht frisch ist,) vom Wert her so gering, dass man die Angelegenheit auf sich beruhen lässt oder es selber regelt.
Andere aber können einen wirtschaftlich grossen Schaden nach sich ziehen. Wir beraten Sie gerne, welches Vorgehen das richtige ist. Allenfalls ist eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig, welche wir ebenfalls für Sie übernehmen.
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.