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Zivilverfahrensrecht

Wir übernehmen gerne Ihre Vertretung vor den fürstlichen und auch österreichischen Gerichten, dies sowohl im klassischen Zivilprozess zur Geltendmachung von beispielsweise zivilrechtlicher Ansprüche, als auch in Verfahren ausser Streitsachen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen im Verfahren zur Erlassung von Sicherungsmassnahmen wie einstweiliger Verfügungen zur Seite, welche beispielsweise gegen Gewalt innerhalb Familien oder zur Sicherung vermögensrechtlicher Ansprüche zielführend sein können.

Gerne sind wir auch bei der zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen bzw. Eintreibung Ihrer Forderung (Exekutionsrecht) sowie auch in Verfahren zur Sicherung und Befriedigung von Gläubigern (Konkursrecht/Insolvenzrecht) behilflich.

 

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Wir stehen Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.

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