Am 29. August 2017 wurde die Datenschutzverordnung (DSV) in Anhang 2 abgeändert. Als Nicht-EWR-Mitgliedstaat, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet, wurden in Ziffer 11 die Vereinigten Staaten von Amerika auf der Basis des EU-US-Privacy Shields aufgenommen.