Datenstandort USA
wieder sicher?

Die Datenschutzverordnung (DSV) nennt die USA wieder in Anhang 2

Am 29. August 2017 wurde die Datenschutzverordnung (DSV) in Anhang 2 abgeändert. Als Nicht-EWR-Mitgliedstaat, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet, wurden in Ziffer 11 die Vereinigten Staaten von Amerika auf der Basis des EU-US-Privacy Shields aufgenommen.

Zurück

Nach oben Blog