Am 06.07.2018 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das EWR-Abkommen beschlossen. Dies hat zur Folge, dass die DSGVO für die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen am 20.07.2018 in Kraft tritt und ab diesem Tag auch unmittelbar in Liechtenstein Anwendung findet.
Ergänzend zur DSGVO wird das Datenschutzgesetz (DSG) zur Anwendung gelangen. Der Landtag wird deshalb im Oktober die Totalrevision des DSG in zweiter Lesung behandeln. Damit es der Datenschutzstelle möglich sein wird gemäss der DSGVO im Rahmen des EWR (Teilnahme am Europäischen Datenschutzausschuss und Tätigkeit als federführende Aufsichtsbehörde) bereits vor Inkrafttreten des totalrevidierten Datenschutzgesetzes tätig zu werden, tritt am 20. Juli 2018 eine vom Landtag bereits im Juni beschlossene Anpassung des geltenden Datenschutzgesetzes als Übergangsgesetzgebung in Kraft.
Das Hauptaugenmerk der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften liegt darin den Betroffenen eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu geben, sowie in der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit von Unternehmen in Europa.